Das heute gelaunchte Portal OffeneGesetze.de stellt erstmals alle Bundesgesetzblätter der Bundesrepublik seit 1949 frei zugänglich online bereit. Auf der Website, die von der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben wird, sind die Dokumente kostenfrei zum Download und zur freien Weiterverwendung verfügbar.
Bisher waren Bundesgesetzblätter nur über die Website bgbl.de des Bundesanzeiger Verlags verfügbar. Der private Verlag vertreibt die Gesetzblätter im Auftrag des Justizministeriums und verlangt für grundlegende Funktionen, zum Beispiel das Kopieren von Textteilen, die Durchsuchbarkeit oder das Drucken von Gesetzblättern, Abogebühren. Eine Weiterverwendung der Dokumente untersagt der Verlag mit Verweis auf das Urheberrecht.
Portal trotz Verbot der Weiterverwendung

Bundesgesetzblätter sind wichtige Dokumente im Gesetzgebungsprozess. Gesetze können erst in Kraft treten, nachdem sie in den Gesetzblättern verkündet worden sind. Die Dokumente selbst sind als amtliche Werke gemeinfrei. Der Bundesanzeiger Verlag argumentiert aber, dass seine Online-Datenbank zur Darstellung der Gesetzblätter urheberechtlich geschützt sei.
Ob dieses Datenbankschutzrecht tatsächlich in dieser Weise von einem Monopolisten für gemeinfreie Werke in Anspruch genommen werden kann, ist bisher nicht gerichtlich geklärt worden. Der vergleichbare Fall des „Sächsischen Ausschreibungsdienstes“ sollte 2008 vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, wurde allerdings von den Klägern zurückgezogen. Auch um Gesetzes- und Urteilsdatenbanken von juris gibt es seit Jahren Auseinandersetzungen.
Vergaben ohne Ausschreibungen
Der Bundesanzeiger Verlag war seit seiner Gründung 1949 staatlich, wurde allerdings 2006 endgültig privatisiert, der Dumont-Verlag kaufte das Unternehmen zu einem geheim gehaltenen Preis. Die Kosten der Kooperation des Bundes mit dem Verlag hält das zuständige Justizministerium auf IFG-Anfrage mit Verweis auf angebliche Betriebsgeheimnisse des Unternehmens geheim. Neben dem Vertrieb des Bundesgesetzblatts erhielt der Verlag ohne Ausschreibung auch den Auftrag zum Betrieb von anderen staatlichen Plattformen, zum Beispiel dem Transparenzregister.
OffeneGesetze.de bietet im Gegensatz zu bgbl.de die Möglichkeit, alle Bundesgesetzblätter seit 1949 gesammelt herunterzuladen. Die Dokumente können verlinkt und durchsucht werden. Dies könnte es beispielsweise (wie schon in Österreich) ermöglichen, den Textbestand der Gesetzblätter zu analysieren und Veränderungen in Gesetzen der letzten Jahrzehnte nachzuvollziehen. Auf der offiziellen Seite des Bundesanzeiger Verlags ist hingegen zum Beispiel das erste Bundesgesetzblatt, die Verkündung des Grundgesetzes 1949, nur als schiefer Bilderscan vorhanden.
